Geltungsbereich für Recherche-Aufträge
• Autoren-Regelung gesetzmäßig nach § 19 UStG
• Schriftliche Anfrage der Interessenten für Recherche zur Genealogie über die E-Mail-Adresse von GeschichtsWege.
• Schriftverkehr über E-Mail: Auftragserteilung für eine Ahnen-Forschung.
• Als verbindlicher Auftrag gelten Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und GeschichtsWege (P. Mueller) in schriftlicher Form über E-Mail-Schriftverkehr (Vertrag) oder postalische Schreiben.
• Auftragsrücktritt behält sich GeschichtsWege vor, wenn die Ausführung eines Auftrages zu kostenintensiv wird, bzw. der Auftraggeber nach Auftragserteilung zu hohe Kosten nicht übernehmen kann.
• Nach monatlicher Recherche wird eine Kostenrechnung (ohne Umsatzsteuer) belegt (P. M. Mueller) und nach Überweisung des Honorars wird eine Weiterführung des Auftrages neu vereinbart.
• Pauschalhonorar kann in besonderen Fällen berechnet werden. Honorar und Aufwandskosten fallen auch bei negativer Recherche oder Teilergebnis an.
• Für Anfragen und Auftragserteilung für Visitenkarten gilt auch die schriftliche Form über E-Mail an GeschichtsWege.